Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Generaldirektion Zivile Sicherheit des FÖD Inneres, verpflichtet sich, diese Website in Übereinstimmung mit der folgenden Gesetzgebung zugänglich zu machen: Gesetz vom 19. Juli 2018 über die barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen von Organisationen des öffentlichen Sektors.

Diese Zugänglichkeitserklärung gilt für : Website: http://www.112.be


Grad der Einhaltung

Diese Website entspricht aufgrund der unten aufgeführten Verstöße und Ausnahmen teilweise den Anforderungen, wie unten beschrieben.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Es wurde ein externes Zugänglichkeitsaudit durchgeführt. Diese Prüfung war eine vereinfachte Analyse. Sie können den Bericht hier lesen: https://reports.accessibility.belgium.be/ac/2025/be/simplified/112.be-2dad3bba/2025-07-14.de.html


Nicht-zugänglicher Inhalt

Das Fehlen einer Linkbezeichnung, die die Funktion des Links für ein Ankerelement beschreibt, die Alt-Attribute der Bilder, die Verwendung von Überschriftenformaten zur Kennzeichnung der Abschnittsüberschriften sowie Kontraste von mindestens 4,5 zu 1 zwischen Text und Hintergrund verhindern, dass die Website vollständig barrierefrei ist.


Vorgeschlagene Alternativen

Wenn Sie mehr Informationen über die Notrufnummer 112 wünschen, können Sie Ihre Frage per E-Mail an folgende Adresse senden: 112@ibz.fgov.be


Kontaktdaten

Wenn Sie Fragen oder Gedanken zur Zugänglichkeit unserer Website/Anwendung haben, wenden Sie sich an : webmasterscv@ibz.fgov.be

Wenn die Antwort nicht zufriedenstellend ist, können Sie unser Beschwerdeverfahren in Anspruch nehmen https://ibz.be/fr/plaintes
Falls der oben genannte Dienst nicht antwortet, können Sie sich an folgenden Ombudsmann wenden:

 

Föderaler Ombudsmann
Adresse: Leuvenseweg 48, Bus 6, 1000 Brüssel
E-Mail: mailto:contact@mediateurfederal.be
Website: http://www.federaalombudsman.be/de


Plan zur Verbesserung

Ein neues Audit wird im Jahr 2025 stattfinden. Ein Verbesserungsplan wird dann festgelegt

Diese Erklärung wurde am 14/07/2025 vorbereitet.
Die letzte Überprüfung der Erklärung fand am 14/07/2025 statt.